
Häufig gestellte Fragen
Terminvereinbarung
Für einen Termin können Sie mit mir über Mail oder telefonisch in Kontakt treten (WhatsApp). Ich werde ich mich so schnell es geht zurück melden und wir können einen passenden Termin festmachen. Nach Terminbestätigung erhalten Sie von mir einen kleinen Anamnesebogen. Füllen Sie diesen bitte aus und senden Sie ihn gerne vor dem Termin zu oder bringen Sie ihn zum Termin mit.
Behandlungsablauf
Bei einem Ersttermin erfolgt zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch. Hier gehen wir den vorab ausgefüllten Anamnesebogen durch, besprechen die Behandlungswünsche und zu erwartende Ziele. Anhand eines Aufklärungsbogens erkläre ich die Durchführung der gewünschten Behandlung, deren Risiken und Nebenwirkungen und deren Preis. Ich möchte, dass meine Patienten gut aufgeklärt sind und sich so bewusst für oder gegen eine Behandlung entscheiden können. Nach diesem Beratungsgespräch gibt es nun die Möglichkeit, auf ausdrücklichen Wunsch, direkt die besprochene Behandlung durchzuführen. Sollte man zunächst Bedenkzeit wünschen, zahlt man zunächst nur die Beratung. Folgt innerhalb von 14 Tage die Durchführung der besprochenen Behandlung wird die bereits gezahlte Beratung verrechnet.
Kostenstruktur
Als Ärztin bewege ich mich nicht in der freien Marktwirtschaft. Hier gelten nicht die Regeln von ‘Angebot und Nachfrage’. Damit möchte ich sagen, dass ich mich streng an die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) halten muss. Die GOÄ regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Ärzte dürfen in Deutschland keine selbst kalkulierten Honorare für medizinische Leistungen verlangen. Meine Preisangaben sind daher Richtwerte und verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Jede einzelne Behandlung wird nach Umfang, Art der Behandlung und Materialien individuell berechnet und im Beratungsgespräch besprochen.
Elektive ästhetische Behandlungen und Komplikationen gehören nicht zu dem Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und werden nicht vom Leistungsträger übernommen.
Die Bezahlung ist direkt nach der Behandlung zu entrichten.